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Tag: Wenn jemand ein Gesetz nicht will

Otto von Bismarck, Spruch des Tages zum 26.08.2020

Wenn jemand ein Gesetz nicht will,
gleichviel aus welchem Grunde,
so hat er stets das Bedürfnis,
die Übel, die mit diesem neuen Gesetze
wie mit jedem andern verbunden sind,
zu übertreiben.

(Im Herrenhause des preußischen Landtags, am 8. März 1872)
~ Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen ~

genannt "Eiserner Kanzler",
deutscher Politiker und Staatsmann, Ministerpräsident,
Bundeskanzler und erster Reichskanzler; 1815-1898

Zitante 26.08.2020, 00.10 | (1/1) Kommentare (RSS) | TB | PL

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Man muss den Ruhm der Menschen nach den Mitteln messen, deren sie sich bedient haben, um ihn zu erwerben.

~La Rochefoucauld~
(1613-1680)


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