Ausgewählter Beitrag

Friedrich von Raumer

Es gibt ein unbezweifeltes Anrecht auf Seeherrschaft, wie auf Landherrschaft,
beide aber verlieren Gewicht und Bedeutung, sobald die Kraft fehlt,
es geltend zu machen.

(zugeschrieben)
~ Friedrich (Ludwig Georg) von Raumer ~

deutscher Verwaltungsjurist, Historiker und Politiker; 1781-1873

Zitante 21.09.2016, 04.00

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Die Folgen des Neides gereichen nicht selten dem Neider selbst zum Verderben.

~ Aesop ~
(um 600 v. Chr.)


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