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Tag: Die Wahrung des Gemeinwohles

Justinian I.

Die Wahrung des Gemeinwohles
steht vor der Beachtung des privaten Nutzens.

(aus seiner Gesetzessammlung "Corpus iuris civilis")
~ Justinian I. ~, eigentlich Flavius Petrus Sabbatius Iustinianus, auch Justinian der Große genannt
römischer Kaiser, die orthodoxen Kirchen verehren ihn als Heiligen; 482-565 n. Chr.

Zitante 14.11.2019, 10.00 | (0/0) Kommentare | TB | PL

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Alle Lebewesen außer dem Menschen wissen, daß der Hauptzweck des Lebens darin besteht, es zu genießen.

~ Samuel Butler d.Ä. ~
(1612-1680)


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