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Sophie:daran hat sich auch nach 36 Jahren nichts ge&
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mehr Anne:Das tun sicher auch viele, die z.B. mal über
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mehr quersatzein:Dieser Aussage kann ich nur mit einem Schmunz
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mehr Anne:Da muss ich spontan ein wenig schmunzeln... u
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Nö!! Mit Verlaub: was für ein Unsinn!
Wenn mich nicht empört, was andere empört und mich auch nicht freut, was andere freut und mir auch deren Werte fremd bleiben, so zeige ich doch nicht zwangsläufig Missachtung, sondern vielleicht ganz einfach nur meine eigene Meinung. Das Recht dazu garantiert mir immer noch der Artikel 5 unseres Grundgesetzes.
vom 16.12.2017, 17.11