Die Ehe gehört nur zur Hälfte dem Rechte an, zur Hälfte aber der Sitte,
und jedes Eherecht ist unverständlich, welches nicht in Verbindung
mit dieser seiner notwendigen Ergänzung betrachtet wird.
(aus: »Vom Beruf unserer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft«)
~ Friedrich Carl von Savigny ~
deutscher Rechtsgelehrter und Kronsyndikus, Begründer der Historischen Rechtsschule; 1779-1861