Ausgewählter Beitrag

Mattli Conrad

Die Rechte des Kindes sind in keinem bürgerlichen Gesetzbuch zu lesen
und kein Mensch hat sie für das Kind ersonnen:
es sind die unveräußerlichen, unverjährbaren Rechte der Natur des Kindes,
die Rechte seines Keimlebens im Aufstiege seiner inneren Entwicklung –
eingeborene Rechte also.

(zugeschrieben)
~ Mattli (Matthias) Conrad ~,auch: Conradi

Schweizer reformierter Pfarrer, Romanist und Rätoromanist; 1745-1832

Zitante 15.01.2017, 06.00

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Sei gewiß, daß nichts dein Eigentum sei, was du nicht inwendig in dir hast.

~ Matthias Claudius ~
(1740-1815)


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